Brücken bauen von Menschen für Menschen !

In Baden-Württemberg gibt es rund 4.600 befahrbare Brücken und Übergänge. Diese Übergänge werden alle sechs Jahre einer Brückenhauptprüfung und danach alle drei Jahre einer einfachen Brückenprüfung unterzogen. Der Ablauf und die Organisation einer Brückenprüfung ist in der DIN 1076 geregelt, mit dem Ziel der Erkennung des Ist-Zustands und einer frühzeitigen Schadenserfassung. Erhält die Brücke bei einer dieser Prüfungen die Note 3,5 besteht für die Gemeinde akuter Handlungsbedarf, denn ab Note 4,0 wird der Übergang für den Verkehr gesperrt und darf nicht mehr befahren oder begangen werden. 

Was wäre jetzt, wenn zum Beispiel Fußgänger weite Umwege in Kauf nehmen müssten, Kinder nicht mehr uneingeschränkt zur Schule kommen oder landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr zu ihren Feldern fahren könnten? Die persönliche Einschränkung und der wirtschaftliche Schaden ist groß. Der Bau einer neuen Brücke kurzfristig nicht möglich, da dieser mit enormen Kosten und hohem Zeitaufwand für die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung verbunden ist.

Die Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) des Ortsverbandes Pfedelbach ist auf den Bau von Bailey-Behelfsbrücken spezialisiert und kann in solchen und anderen Fällen die Zeit bis zum Neubau, im wahrsten Sinne des Wortes, überbrücken! 

Sie haben ein Problem - wir die Lösung !

Seit 1969 baut die FGr Brb des Ortsverbandes Öhringen, heute Pfedelbach, Behelfsbrücken nach dem Bailey-System. Ob bei Einsätzen im Ausland nach Naturkatastrophen wie in Tunesien, Ruanda oder Honduras oder nach Hochwassereinsätzen 2002 an der Elbe, als die vorhandenen Brücken saniert werden mussten. Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer des THW hat sich bewährt.

Der Ortsverband Pfedelbach ist einer von zwei Ortsverbänden im THW-Landesverband Baden-Württemberg, der die Möglichkeit besitzt Behelfsbrücken zu bauen. Die Behelfsbrücken haben eine Spannweite von maximal 50 Metern  bei einer Brückenklasse 30. Die Abrechnung erfolgt , wie bei allen Leistungen des THW, gemäß der THW-Abrechnungsverordnung.  Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Begünstigten der Leistung ab.