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Unter dem Begriff "Örtliche Gefahrenabwehr" trägt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk den speziellen Anforderungen der Landkreise und Kommunen im Zivil- und Katastrophenschutz Rechnung.

Den Ortsverbänden wird hierdurch ermöglicht, spezielles Gerät und besondere Einsatzkomponenten, die je nach Einbindung des THW in die regionale Lage und Alarmierungsroutine sowie zur Unterstützung örtlicher Behörden und Hilfsorganisationen benötigt werden, zu beschaffen.

Die Einbindung eines Ortsverbandes des Technischen Hilfswerkes richtet sich zum einen nach seinem Standort und zum anderen nach dem Bedarf, der an diesem Standort besteht. Beispielsweise haben sich Ortsverbände, die in Ballungszentren mit Hochhäusern befinden, auf die Aufgaben der Höhenrettung spezialisiert und dafür eigens Gerät angeschafft.

In den an Nord- und Ostsee gelegenen Ortsverbänden wurden im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr zusätzliche Geräte zur Bekämpfung von Ölschäden beschafft. Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst auch die Gründung und Einrichtung von Tauchergruppen, die beispielsweise die Feuerwehr und die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) mit Bergungstauchern unterstützen.