Technische Hilfe auf Verkehrswegen (THV)

Technische Hilfe auf Verkehrswegen (THV) wird zu Zeiten hohen Verkehrsaufkommens (Ferienbeginn/ende, lange Wochenenden, Feiertage) in einigen Bundesländern wie z. B. Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen durch Ortsverbände des Technischen Hilfswerks (THW) auf den Autobahnen geleistet. Die Technische Hilfeleistung erfolgt aufgrund von Anforderungen durch Autobahnmeistereien oder Autobahnpolizeirevieren. Die eingesetzten Helfer werden besonders für die Aufgaben auf hochfrequentierten Fahrbahnen geschult.

Die THV-Gruppe besteht in der Regel aus fünf Helfern. Diese wurden speziell für diesen Dienst ausgebildet. Jeder einzelne erfüllt während der Bereitschaft eine bestimmte Aufgabe. So gibt es neben dem Kraftfahrer und dem Einsatzleiter einen ausgebildeten Sanitätshelfer und Helfer für die Verkehrsabsicherung und technische Hilfeleistung.

Der Streckenabschnitt des Pfedelbacher Ortsverbandes befindet sich auf der Bundesbautobahn 6 beginnend an der Auffahrt Bretzfeld (Nr. 39) Richtung Nürnberg bis zur circa 60 Kilometer entfernten bayerischen Landesgrenze nahe Satteldorf und zurück. Für die Dauer des Dienstes befinden sich die Einsatzfahrzeuge am Standort Raststätte Hohenlohe und waren bis zum 31.12.2013 dem Autobahnrevier Kirchberg/Jagst unterstellt. Im Zuge der Polizeireform wurde der Autobahnabschnitt auf die beiden Verkehrsinspektionen Weinsberg und  Kirchberg/Jagst unterteilt. Die Helfer erhalten für den Bereich Bretzfeld bis Kupferzell ihre Anweisungen von der Verkehrsinspektion Weinsberg und für den Bereich Kupferzell bis Satteldorf von den Beamten der Verkehrsinspektion Kirchberg/Jagst.

Für den THV-Dienst werden speziell für diese Aufgabe zusätzlich ausgestattete Einsatzfahrzeuge genutzt. Die Fahrzeuge sind in größerem Umfang mit Zubehör zur Verkehrssicherung (Pylonen, Blitzer, Schilder, Verkehrsleitanlagen an Fahrzeugen) sowie mit Sanitätstaschen, Ölbinder, Werkzeuge, Besen und Schaufeln, usw. ausgerüstet.

 

 Einsatzaufgaben

  • Leistung von Erster Hilfe
  • Beseitigung von Verkehrshindernissen und Fahrzeugbergung
  • Räumen der Verkehrsfläche von Unfalltrümmern und Fegen der Fahrbahn
  • Mitwirkung an Ölschadenbekämpfungsmaßnahmen
  • Frei- bzw. Anschleppen liegengebliebener Kraftfahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen, bei winterlichen Witterungseinbrüchen
  • Stauwarnung und Stauabsicherung
  • Fahrbahnsperrungen und Verkehrslenkung auf Weisung der Polizei
  • Ausleuchten von Unfall- oder Gefahrenstellen
  • Allgemeine Sicherungs- und Ordnungsdienste im Auftrag der zuständigen Stellen