Weinsberg,

Verhalten bei CBRN Gefahren

In der „Bereichsausbildung Atemschutz Teil II – CBRN“ wurden Atemschutzgeräteträger des Regionalbereich Heilbronn im Bereich CBRN ausgebildet.

Helfer sind im Einsatz den unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Da der Schutz der eingesetzten Helfer an erster Stelle steht, wurden die Atemschutzgeräteträger aus vier Ortsverbänden für Gefahrenlagen mit chemischen, biologischen, radiologisch und nuklearen (CBRN) Gefahren ausgebildet. Hierfür stehen dem THW unterschiedliche Schutzanzüge, Geräte zur Detektion von Gefahrstoffen sowie Ausstattung zur Dekontamination zur Verfügung.

Neben der umfangreicher theoretischen Ausbildung wurde auch praktisch geübt. So wurde das richtige Anlegen der Schutzanzüge und das Abdichten dieser geübt. Auch der Umgang mit den speziellen Messgeräten wurde den Helfern umfassend vermittelt.

Am letzten Samstag der Ausbildung wurde es dann „ernst“. In der praktischen Prüfung musste das Gelernte umgesetzt werden. Neben dem Bau des Dekontaminationsbeckens mithilfe von Steckleitern wurde auch der Umgang mit Gefahrgut geübt. So musste radioaktives Material aufgenommen werden oder eine giftige Flüssigkeit in ein passendes Gefäß umgepumpt werden. Auch der Umgang mit den Strahlenmessgeräten und das richtige Dekontaminieren stand auf dem praktischen Übungsprogramm. Einsätze unter CBRN-Bedingungen sind selten.

Die regelmäßige, praxisnahe Ausbildung der Atemschutzgeräteträger trägt dazu bei, die Einsatzkräfte des THW auch für diese ungewöhnlichen Lagen fit zu machen. Mit dieser Ausbildung kann das THW der Feuerwehr unterstützend zur Seite stehen.

An der Ausbildung beteiligt waren die Ortsverbände Pfedelbach, Wertheim, Widdern und Weinsberg. Besonderer Dank geht an die Ausbilder aus Crailsheim, Künzelsau, Schwäbisch Hall und Wertheim, die eine solche Weiterbildung unserer Einsatzkräfte erst möglich machen.

Bericht/ Fotos: Pascal Schukraft, THW OV Weinsberg - Weiterbildung für Atemschutzgeräteträger

 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.