Am 01. und 02. Juni 2018 wurde im THW OV Adelsheim der "Staplerschein" ausgebildet. Eine Qualifikation, von der auch die Arbeitgeber der ehrenamtlichen Einsatzkräfte profitieren!
Quelle: THW OV Künzelsau, Daniel Franz
Bei Einsätzen, Übungen oder beim Ausbildungsdienst ist der Gabelstapler mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Zum Be- und Entladen darf allerdings nicht jeder ein Flurförderfahrzeug, umgangssprachlich Gabelstapler, nutzen. Nur wer nach der Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGV D 27) ausgebildet ist, darf ein solches Fahrzeug bewegen. Die Ausbildung zum Erwerb dieses Fahrausweises wurde am 01. und 02. Juni 2018 auf dem Gelände des Ortsverbandes (OV) Adelsheim durchgeführt.
Von dieser Qualifikation profitiert nicht nur das Technische Hilfswerk. Künftig dürfen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch die Fahrzeuge ihrer Arbeitgeber bewegen. Lediglich eine Einweisung in das firmeneigene Gerät ist hierzu notwendig.
Ohne Theorie allerdings keine Praxis. Der Freitagabend war geprägt von Verordnungen und Paragraphen. Erst am nächsten Tag folgten die Fahrübungen: Mit dem Gabelstapler heben und senken, eine Gitterbox ein- und auslagern, zwischen Pylonen vorwärts und rückwärts fahren war für einige der künftigen Staplerfahrer keine ganz leichte Aufgabe.
Die Lenkachse, die sich hinter dem Fahrersitz befindet hat ein anderes Lenk- und Fahrverhalten als bei einem PKW. Dieser Umstand sorgte für manche Erheiterung bei den künftigen Staplerfahrern. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase meisterten jedoch alle Fahrer den Parcours ohne größere Schwierigkeiten und am Ende hatten alle Teilnehmer die Prüfung erfolgreich bestanden.
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