Die Paragraphen §35 (Sonderrechte) der StVO (Straßenverkehrsordnung) und §38 (Wegerechte) geben immer wieder Anlaß zu Spekulationen. Die diesjährige Kraftfahrerbelehrung wurde vom ersten Polizeihauptkommissar Uwe Trumpp, Leiter der Verkehrspolizei Künzelsau durchgeführt. Dank der Fachkenntnis des Referenten konnte das komplexe Thema entwirrt und so manches Missverständnis ausgeräumt werden.
Im Anschluss referierte Schirrmeister Christian Kuhn über den korrekten Umgang und das Ausfüllen der Fahrtenbücher.