Eigentumssicherung

Eigentumssicherung ist eine Einsatzoption vieler THW-Ortsverbände. Unter diesem Begriff sind alle Maßnahmen definiert, die dazu dienen Eigentum vor Dritten zu schützen. Eine Eigentumssicherung wird in aller Regel nach Ereignissen wie Einbruch oder mutwilliger Beschädigung durchgeführt. Aber auch Ereignisse wie beispielsweise Notöffnungen durch Polizei oder Feuerwehr, Unfälle, Schadensfeuer und Naturereignisse wie Sturm oder Hagel können dafür der Auslöser sein.

Für die Polizei ist die Eigentumssicherung auch im Falle einer erforderlichen Verwahrung interessant. (Eine Verwahrung erfolgt immer dann, wenn eine Einsatzstelle zum Beispiel nach einem Brand oder Gewaltverbrechen zur Spurensicherung verschlossen werden muss.)

Gerade in ländlichen Regionen ist abend/nachts und an den Wochenenden nicht zwangsweise ein Handwerksbetrieb erreichbar, der Beschädigungen behelfsmäßig verschließen kann und kurzfristig verfügbar ist. Aus diesem Grund bieten die Ortverbände  Künzelsau und Pfedelbach, seit Januar 2013, diese Art der Hilfeleistung im Hohenlohekreis an den Wochenenden an.

Wer veranlasst die Eigentumssicherung?

In aller Regel ist die Polizei Auslöser für solche Maßnahmen. Insbesondere dann, wenn kein Eigentümer am Schadensobjekt zu gegen ist. In diesem Fall nimmt die Polizei eine so genannte “Ersatzvornahme” vor, das heißt sie beauftragt, gemäß der festgelegten Regelung, jemanden mit der Durchführung der Maßnahme.

Kosten des Einsatzes

Es entstehen für die Polizei und die Feuerwehren in der Regel keine direkten Kosten! Die uns entstandenen Sach- und Personalkosten werden dem Verursacher auferlegt. Sollte jedoch kein Verursacher feststellbar sein, so werden dem unmittelbar Begünstigten die Kosten in Rechnung gestellt. Wie es die Praxis gezeigt hat, werden die Kosten in den meisten Fällen von der Versicherung des Begünstigten getragen (sofern eine entsprechende Versicherung vorhanden ist).

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