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Sonderkontrolle für Großraum- und Schwertransporte

Am 18. Juli 2018 unterstütze der THW OV Pfedelbach zusammen mit den Kameraden des THW OV Heilbronn eine Sonderkontrolle des Polizeipräsidiums Aalen

Die Verkehrspolizeidirektion Schwäbisch Hall führte am Mittwoch zusammen mit dem Bundesamt für Güterverkehr und dem Zoll eine gemeinsame Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr auf der Bundesautobahn A6 durch. Die Zielrichtung bestand hier auf der Kontrolle von Großraum- und Schwertransporten, sowie des sonstigen Güterverkehrs. Die Kontrolle wurde unterstützt durch das THW, sowie Vertretern des TÜV Süd, der DEKRA und der Verwaltungsbehörden des Landratsamtes Schwäbisch Hall und dem Regierungspräsidium Stuttgart.

Bei der Kontrollaktion wurden insgesamt 41 Fahrzeuge und 65 Personen kontrolliert. Hierbei konnten zahlreiche Verstöße festgestellt werden. Die Beanstandungsquote lag bei 87 %. So wurden insgesamt 37 Anzeigen gefertigt und fast 5000 Euro an Sicherheitsleistungen erhoben.

Besonders erwähnenswert ist die Stilllegung eines Schwertransportes aus Kroatien, welcher einen Mähdrescher geladen hatte. Bei diesem Fahrzeug konnten neben Verstößen gegen die Ladungssicherung auch noch Defekte an der Bremsanlage und Rahmenbrüche des Sattelaufliegers festgestellt werden. Ein bosnischer LKW-Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem wies sein Fahrzeug technische Mängel an der Bremsanlage auf und seine Achslast war um 43% überschritten. Ferner wurde von ihm ein unerlaubter Gütertransport mit einem Kurzzeitkennzeichen durchgeführt.

Ein tschechischer Reisebus, der mit 53 Fahrgästen besetzt war, wurde vor Ort als verkehrsunsicher eingestuft. Den Reisenden konnte jedoch, durch die außergeschäftliche Öffnung einer hilfsbereiten Werkstatt, nach kleinen Reparaturen die Weiterfahrt ermöglicht werden.

Insgesamt konnten bei 19 Fahrzeugen erhebliche technische Mängel an der Bremsanlage, der Bereifung und gerissene Rahmen festgestellt werden, welche teilweise zur Untersagung der Weiterfahrt führten. Fünf weiteren Fahrzeugen wurde mangels einer erforderlichen Ausnahmegenehmigung die Weiterfahrt untersagt.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen vom 19.07.2018


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