Jeder, der ein Fahrzeug des THW bewegt muss im Besitz einer THW Fahrberechtigung sein. Der „blaue Führerschein“, wie es im Sprachgebrauch der THW Angehörigen heißt, kann in einer 32-stündigen Bereichsausbildung erworben werden, die der Ausbilder Kraftfahrer leitet.
Hinzu kommt, dass Helfer mit einer Fahrberechtigung auf die Fahrzeuge des Ortsverbandes eingewiesen werden müssen. Sicher am Einsatzort anzukommen ist hier oberstes Gebot, weshalb den Sonder- und Wegerechten im Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zukommt. Nach Abschluß der Bereichsausbildung ist eine jährliche Belehrung für alle Kraftfahrer Pflicht, damit sich die Fahrberechtigung verlängert.
Die Grundlagen der Straßenverkehrsordnung, des Strafgesetzbuch und den THW-Dienstanweisungen, die für diesen Ausbildungsteil notwendig sind, werden den künftigen Ausbildern zusammen mit den Vorbereitungen eine Ausbildung im Ortsverband durchzuführen, im Lehrgang vermittelt.
Ohne das Verständnis für Motor, Getriebe und Bremsen ist eine erfolgreiche Ausbildung in den Ortsverbänden nicht möglich. Mit Übungen zur Ladungssicherung und Bremsverhalten der Fahrzeuge wird dies anschaulich verdeutlicht. Für die Ausbilder Kraftfahrer gilt daher nicht glauben zu wissen sondern Wissen welche Maßnahmen effektiv getroffen werden müssen um die mitgeführte Ladung korrekt zu sichern.
Praktische Übungen im Gelände mit Unimog und Mehrzweckkraftwagen (MzKW) sind für die Lehrgangsteilnehmer immer ein besonderer Spaß. Die Unterschiede von Differenzialsperre, Allradantrieb auf verschiedenem Untergrund zu testen oder das Rangierverhalten mit einem Drehschemel zu üben.
Am Ende des Lehrgangs hieß es für den Pfedelbacher THW-Helfer Christian Kuhn und seine Lehrgangsteilnehmer „Lernerfolgskontrolle erfolgreich bestanden“. Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute und sichere Fahrt bei der Ausbildung in den Ortsverbänden!