Öhringen,

Eigentumssicherung nach Wohnhausbrand

Die Schnelleinsatzgruppe „Eigentumssicherung“ wurde am 25. Januar 2017 um 00.45 Uhr durch die Leitstelle Hohenlohekreis alarmiert.

Gegen 23.40 Uhr bemerkten Nachbarn in der Öhringer Weizäckerstraße einen Brand und wählten den Notruf. Nach Abschluß der Löscharbeiten durch die Freiwillige Feuerwehr Öhringen wurde um 00.45 Uhr der Ortsverband Pfedelbach des Technischen Hilfswerks (THW) über die Leitstelle alarmiert.

Bereits zwanzig Minuten später trafen acht THW-Helfer, der Schnelleinsatzgruppe „Eigentumssicherung“ in Öhringen ein. Mit zugeschnittenen Holzplatten wurde, ein beim Brand beschädigtes Fenster, verschlossen. Der Einsatz endete für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte um 2.30 Uhr mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft im Ortsverband. 

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 25. Januar 2017 Technischer Defekt als Brandursache?

Bericht der Hohenloher Zeitung vom 25. Januar 2017 Nachbarn retten Seniorin vor den Flammen

Unter dem Begriff "Eigentumssicherung" sind alle Maßnahmen definiert, die dazu dienen Eigentum vor Dritten zu schützen. Eine Eigentumssicherung wird in aller Regel nach Ereignissen wie Einbruch oder mutwilliger Beschädigung durchgefüht. Ereignisse wie beispielsweise Notöffnungen durch Polizei oder Feuerwehr, Unfälle, Schadensfeuer und Naturereignisse  wie Sturm oder Hagel können dafür Auslöser sein.

Für die Polizei ist sie auch im Falle einer erforderlichen Verwahrung interessant. (Eine Verwahrung erfolgt immer dann, wenn eine Einsatzstelle zum Beispiel nach einem Brand oder Gewaltverbrechen zur Spurensicherung verschlossen werden muss.)


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